Geldspende

FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR SOZIALE PROJEKTE IN PIRMASENS

Um Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien die Chance auf ein Leben ohne staatliche Transferleistungen zu ermöglichen, benötigen sie besondere ehrenamtliche Hilfe, die weit über die vorhandenen staatlichen Sozialprogramme hinausgeht. Der Pakt für Pirmasens unterstützt und koordiniert ehrenamtliches Engagement bedarfsgerecht und individuell, sodass es Bedürftigen bestmöglich zugute kommen kann.

Der Pakt für Pirmasens stellt keine staatliche Pflichtleistung dar, sondern ist ein den besonderen Gegebenheiten unserer Stadt geschuldetes freiwilliges Hilfsangebot. Deshalb ist der Erfolg dieses Projekts von der Bereitstellung dringend benötigter Spenden abhängig. Sie können unsere Arbeit für die bedürftigen Kinder und Jugendlichen der Stadt Pirmasens durch Ihre Geldspende unterstützen.
   
   Spendenkonto:    

 Empfänger
 Stadt Pirmasens
 IBAN DE80 5425 0010 0000 0000 59
 BIC MALADE51SWP
 Bank Sparkasse Südwestpfalz

Bitte geben Sie unbedingt als Verwendungszweck an:  Spende Pakt für Pirmasens + Ihre vollständige Anschrift
Das ist wichtig zur Zuordnung, Prüfung und ggf. Erstellung einer Zuwendungsbestätigung.
 
Wünschen Sie die Verwendung Ihrer Spende für ein bestimmtes vom Pakt für Pirmasens unterstütztes Projekt, so geben Sie dieses bitte im Verwendungszweck mit an. Im Übrigen verwenden wir Ihre Spende gemäß den Grundsätzen des Pakts für Pirmasens, sodass Sie sicher sein können, dass Ihr Geld dem bestmöglichen Wohle unserer Kinder und Jugendlichen dient.

Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Zuwendungsbestätigung zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt aus.
Eine solche benötigen Sie seit dem Jahr 2021 nur bei einem Spendenbetrag höher als 300,00 €.
Bis zu einem Spendenbetrag von 300,00 € akzeptiert Ihr Finanzamt also i.d.R. den Überweisungsbeleg Ihrer Bank als Spendennachweis.

Beachten Sie hierzu bitte § 50 Abs. 4 Nr. 2a Einkommenssteuerdurchführungsverordnung
  
Spenden mit einem Betrag größer als 100,00 € haben aufgrund einer Verwaltungsvorschrift des Landes Rheinland-Pfalz ein behördliches Umlaufverfahren zu durchlaufen. Die Annahme Ihrer Spende und damit verbunden die Ausstellung einer Spendenbescheinigung ist uns erst nach Abschluss dieses zeitaufwendigen Verfahrens erlaubt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihre Spendenbescheinigung deswegen nicht sofort ausstellen dürfen. Diese wird Ihnen unaufgefordert nach Abschluss des Umlaufverfahrens erstellt und zugeschickt, was durchaus wenige Monate dauern kann.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, ganz besonders im Namen unserer Kinder…