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Der PAKT MACHT SCHLAGZEILEN

Sprechstunde Familienleistungen: Orientierung im Leistungsdschungel

Orientierung im Leistungsdschungel

Beratungsangebot für Familien: Die "Sprechstunde Familienleistungen"

06.03.2024 | Von: Hannah Diehl und Miral AbuSaeed

Seit November 2023 findet in den Räumlichkeiten des Pakts für Pirmasens alle sechs Wochen die "Sprechstunde Familienleistungen" statt. Dort können Familien, die Unterstützung vom Staat beantragen wollen, Beratung zu den Themen Wohngeld, Kinderzuschlag sowie Bildung und Teilhabe bekommen.

Das Projekt wurde von Lars Peter von der Familienkasse initiiert. Er wendete sich mit einer Anfrage im Sommer letzten Jahres an den Pakt für Pirmasens und "rannte offene Türen ein", so Peter im Interview. Pakt-Koordinatorin Martina Fuhrmann holte noch das Jobcenter (Ansprechpartnerinnen: Frau Hauck und Frau Riedel), das den Bereich "Bildung und Teilhabe" abdeckt, und das Sozialamt (Ansprechpartner: Jean-Michel Wagner) ins Boot, das über die Thematik "Wohngeld" aufklären kann. Seit November 2023 wird alle sechs Wochen eine Sprechstunde angeboten.

Das Beratungsangebot richtet sich primär an Familien oder Alleinerziehende mit Kindern, die finanzielle Unterstützung benötigen. Die meisten kämen mit der Frage, ob sich ein Antrag lohnen würde, so Peter. "Denn die Antragstellung ist oft sehr kompliziert." Deshalb wird mit den Klienten über die finanzielle Lage und weitere Grundbedingungen gesprochen, um herauszufinden, ob eine Antragstellung Sinn ergibt.

Generell ist das Projekt als Hilfe zur Selbsthilfe zu verstehen. So bekommen die Antragstellenden zum Beispiel eine Checkliste, in der alle Unterlagen stehen, die die Familien benötigen. "Wir wollen eine möglichst schnelle und flüssige Bearbeitung gewährleisten", meint Lars Peter. Dabei sei es wichtig, dass die Antragstellenden selbst alles ausfüllen und möglichst selbstständig bleiben.

In Zukunft kann sich Lars Peter auch vorstellen, das Projekt auf andere Bereiche der Sozialleistungen zu erweitern wie zum Beispiel auf Bürgergeld und Unterhaltsvorschuss.

In Deutschland gibt es über 150 Sozialleistungen, die finanzielle, beratende und steuerliche Unterstützung umfassen. In diesem "Dschungel an Leistungen", wie es Peter ausdrückte, sei es sehr schwer den Überblick zu behalten. "Da sich die Leistungen zusätzlich teilweise bedingen, ist es wichtig, den Familien an einem Termin eine umfassende Auskunft geben zu können und sie nicht von einer Stelle zur nächsten zu schicken", betont Jean-Michel Wagner vom Amt für Jugend und Soziales, der im Projekt über das Wohngeld aufklärt.

Ein Berater von der Wohngeldstelle berät Interessierte
Informationen zum Wohngeld gibt es bei der Sprechstunde

Allgemeine Informationen

In Deutschland wissen viele Familien mit geringem, nicht ausreichendem oder knappem Einkommen nicht, dass sie sich vom Staat auch finanziell unterstützen lassen können. Hierzu bietet der Staat diverse Möglichkeiten an, die man leicht beantragen kann. Die Angebote sind breit gefächert. Vom Elterngeld über den Kinderzuschlag bis hin zu Freibeiträgen für Kinder stehen diese Förderungen den meisten von Sozialleistungen (wie Arbeitslosengeld II) unabhängigen Familien zur Verfügung. Das Ziel dieser sogenannten Familienleistungen besteht aber hauptsächlich darin, eine wirtschaftliche Stabilität in den einzelnen Familien zu erreichen und alle Bedürfnisse soweit wie möglich abzudecken.

Beraterin zum Bildungs- und Teilhabepaket
In der Sprechstunde gibt es Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket

Der Kinderzuschlag

Unter dem Kinderzuschlag versteht man eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern oder Alleinerziehende, die zwar genug für sich selbst verdienen, aber bei denen das Geld nicht oder nur knapp reicht, um für die ganze Familie zu sorgen. Ab dem 1. Januar 2024 bekommt hierzu jede Familie nach Antragstellung für jedes Kind monatlich 292 Euro. Gemeinsam mit dem Kindergeld (ca. 250 Euro pro Kind), welches jeder Familie einkommensunabhängig zur Verfügung steht, sollen so die Bedürfnisse der Kinder abgedeckt werden. Um in den Genuss des Zuschusses zu kommen, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Hierzu gehört, dass die Kinder, für die das Geld beantragt wird, mit den Eltern unter einem Dach leben, unter 25 Jahre alt und unverheiratet sind. Zusätzlich darf das Mindesteinkommen der Eltern oder des Alleinerziehenden nicht unterschritten werden. Wird eine gewisse Obergrenze des Einkommens aber überschritten, kann sich der Kinderzuschlag auf null Euro reduzieren.

Das Wohngeld

Das Wohngeld kann jeder Haushalt mit niedrigem Einkommen oder niedriger Rente beantragen, soweit keine Berücksichtigung der Wohnkosten über Sozialleistungen in Anspruch genommen werden. Diese Familienleistung ist nämlich ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten einer Mietwohnung oder eines selbstgenutzten Eigentums. Das Wohngeld soll dadurch das Wohnen bezahlbar machen, bei den Heizkosten entlasten und notwendige Belastungen einer Sanierung für den Klimaschutz abmildern. Um dies jedoch besser durchsetzen zu können, bietet der Staat seit dem 1. Januar 2023 das sogenannte Wohngeld-Plus für betroffene Haushalte an. Dadurch erhöht sich das Wohngeld von den ursprünglichen 180 Euro auf 370 Euro.

Leistungen "Bildung und Teilhabe"

Sollte eine Familie eine der Familienleistungen beziehen, so hat diese auch automatisch einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Durch diesen Bonuspunkt werden beispielsweise die Kosten einer Klassenfahrt, von ÖPNV-Tickets für Schülerinnen und Schüler oder von sozialen, kulturellen Aktivitäten (z. B. Beitrag für Sportvereine) übernommen.